von André Sebastiani (17.01.2024)
Erneut, sieht sich die GWUP dem Vorwurf aus den eigenen Reihen ausgesetzt, dass der neue Vorstand um den Vorsitzenden Holm Hümmler eine Cancel-Agenda durchsetzt.
Was ist passiert?
Die SkepKon ist das prestigeträchtigste Event der GWUP. Deswegen werden die SkepKon-Vorträge seit Jahren gewissenhaft aus den eingehenden Bewerbungen ausgewählt. Dafür war in der Vergangenheit regelmäßig ein Programm-Komitee zuständig. So auch dieses Mal für die SkepKon 2024.
Der Vorstand setzte bereits in der Sitzung vom September 2023 einvernehmlich ein Komitee ein, welches einen Call for Papers entwerfen und publizieren sowie das Programm auswählen sollte.
Das Komitee bestand aus vier Vorstandsmitgliedern, drei hauptamtlichen Mitarbeitern des GWUP und drei Mitgliedern des Wissenschaftsrats. (Nikil Mukerji gehörte zu allen diesen Gruppen. Deswegen waren es nur acht Komitee-Mitglieder, nicht zehn). Es gab einen transparenten, fairen Auswahlmodus, der zu allererst im Komitee abgestimmt wurde. Das Programm entstand aufgrund einer Rangliste, die auf den abgegebenen Stimmen basierte. Jedes Mitglied des Komitees hatte das gleiche Stimmgewicht.
Unter den ausgewählten Referenten waren auch Cornelius Courts (Professor für Forensik) und Till Randolf Amelung (Publizist und Experte für Geschlechterforschung) Diese beiden Referenten sind nun jedoch durch einen Vorstandsbeschluss aus dem Programm entfernt worden. Der Antrag dafür kam vom GWUP-Vorsitzenden Holm Hümmler.
Der Vorgang ist in der Geschichte der GWUP beispiellos und verdeutlicht einmal mehr, dass eine Mehrheit um Holm Hümmler im Vorstand nicht bereit ist, abweichende Meinungen im Verein zu tolerieren.
Im ersten SkepGes-Video kommt mit GWUP-Mitglied Till Randolf Amelung einer der Betroffenen zu Wort. Im Gespräch mit André Sebastiani nimmt er ausführlich zu den Vorwürfen Stellung, er würde der Satanic-Panic-Verschwörungstheorie anhängen. Außerdem erläutert er seine Position zum Selbstbestimmungsgesetz, zu dem er im Bundestag als Experte angehört wurde. Das Gesetz soll trans-, intergeschlechtlichen und nichtbinären Personen erleichtern, ihren Geschlechtseintrag ändern zu lassen.